Lokale und regionale Nachrichten
Stille Tage - Feiertagsgesetz
"Der ernste Charakter der so genannten stillen Tage kommt, insbesondere am Karfreitag, zum Ausdruck. Das Gesetz verbietet an diesem Tag musikalische Darbietungen jeder Art in Räumen mit Schankbetrieb und lässt auch keinerlei Befreiung zu. Es ist eine Frage des Respekts vor den religiösen Empfindungen der Mitbürger, diesen Geboten zu folgen.
"Der bayerische Innenminister betonte, dass man an 356 Tagen im Jahr rund um die Uhr Party feiern könne. "Ich halte es für keineswegs unzumutbar, wenn man diese Partylaune für neun Tage im Jahr einschränken muss. Der Schutz des Karfreitags als Feiertag und stiller Tag steht nicht zur beliebigen Disposition. Alle Kommunen sind aufgefordert, darauf zu achten, dass der ernste Charakter gewahrt wird.
Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 03.04.2009
















