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Einsatz von Wahlcomputern
Herrmann: "Erfreulich ist, dass das Bundesverfassungsgericht dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl, und zwar nicht nur der Wahlhandlung selbst, sondern auch der Ergebnisermittlung, einen so hohen Stellenwert einräumt. Der Wahlakt und die Zählung der Stimmen müssen jederzeit und von jedem Wähler nachvollzogen werden können. Demgegenüber müssen die mit elektronischen Wahlgeräten verbundenen Vorteile, wie Vermeidung von Zählfehlern und Beschleunigung der Ergebnisermittlung, zurücktreten."In Bayern wurden bei Landtags- und Kommunalwahlen schon bisher keine Wahlcomputer eingesetzt. Herrmann: "Das ist auch in der Zukunft nicht geplant. Die herkömmliche Art der Stimmabgabe hat sich bewährt." Auch bei Bundestags- und Europawahlen haben die Gemeinden in Bayern bisher keinen Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, elektronische Wahlgeräte für die Stimmabgabe an Stelle von Stimmzetteln und Wahlurnen zu verwenden.
Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 03.03.2009
















