Lohnsteuer-Abzugsmerkmale (ELStAM) prüfen

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Arbeitnehmer haben letztmals für 2010 von ihrer Gemeinde eine Lohnsteuerkarte erhalten. Diese Papier-Lohnsteuerkarte wird nun ab 2012 durch die „Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale - ELStAM“ ersetzt. Dazu werden Informationen der Meldebehörden und der Finanzämter zusammengeführt, in einer zentralen Datenbank der Finanzverwaltung gespeichert und den Arbeitgebern elektronisch für den Lohnsteuerabzug ihrer jeweiligen Arbeitnehmer bereitgestellt.

Über ihre gültigen Lohnsteuerabzugsmerkmale erhalten Arbeitnehmer im Zeitraum von Mitte Oktober bis Ende November 2011 von der Finanzverwaltung ein Schreiben mit den zum 01.01.2012 gültigen Daten wie Steuerklasse, Kirchensteuermerkmal, Zahl der Kinderfreibeträge und Pauschbetrag für behinderte Menschen. Leider hat es sich herausgestellt, dass es bei der Datenzusammenführung in einer Reihe von Fällen aufgrund von Softwareproblemen zu Fehlern gekommen ist. So sind in den Schreiben der Finanzverwaltung regelmäßig keine Pauschbeträge für behinderte Menschen aufgeführt. Bei Änderungen des Familienstandes können die Daten ebenfalls unzutreffend sein.


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Finanzamt Würzburg mit Außenstelle Ochsenfurt - PM vom 18.10.2011

   
   
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