Fahrenschon informiert über die Tarifeinigung im öffentlichen Dienst
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Wirtschaft und Finanzen
- Veröffentlicht am Mittwoch, 16. März 2011 19:22
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Finanzminister Georg Fahrenschon bezeichnet die neue Tarifeinigung für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder als gerade noch vertretbar, sieht jedoch bei den Beamten im laufenden Jahr 2011 keinen Spielraum für Erhöhungen. Fahrenschon: „Der Tarifabschluss stellt aus der Sicht des Freistaats Bayern einen gerade noch vertretbaren Kompromiss dar. Positiv hervorzuheben ist, dass die Tarifverhandlungen zur Entgeltordnung zum Abschluss gebracht werden konnten und mit einer Laufzeit der Entgelttabellen bis 31. Dezember 2012 Planungssicherheit besteht. Längere Arbeitskampfmaßnahmen, die letztlich immer zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger gehen, konnten hierdurch verhindert werden.“
Die Länder hatten sich mit den Gewerkschaften am 10. März 2011 darauf verständigt, dass die Tabellenentgelte ab 1. April 2011 um 1,5 Prozent und ab 1. Januar 2012 um weitere 1,9 Prozent sowie anschließend um 17 Euro erhöht werden. Außerdem erhalten die Beschäftigten eine Einmalzahlung von 360 Euro. Die Ausbildungsentgelte werden ebenfalls um 1,5 Prozent ab 1. April 2011 und ab 1. Januar 2012 um 1,9 Prozent sowie anschließend um 6 Euro erhöht. Die Einmalzahlung beträgt 120 Euro. Die Tarifvertragsparteien haben sich des Weiteren auf eine neue Entgeltordnung (Eingruppierungsregelung) verständigt. Die neue Entgeltordnung tritt zum 1. Januar 2012 in Kraft.
Für die Beamten. so der Finanzminister Fahrenschon, ist die Tarifeinigung jedoch nicht übertragbar: "Für die Beamtinnen und Beamten des Freistaates haben wir uns im Entwurf des nächsten Doppelhaushalts auf eine Nullrunde für das Jahr 2011 festgelegt. Das wird durch den Tarifabschluss nicht in Frage gestellt. Wir haben gerade in der jüngsten Vergangenheit Einiges für unsere Beamtinnen und Beamten getan. Ich möchte nur auf die Beibehaltung der jährlichen Sonderzahlung, die Fortführung der Altersteilzeit, Rückführung der Wochenarbeitszeit und die mit dem Neuen Dienstrecht eingeführten leistungsorientierten Verbesserungen hinweisen. Das alles bringt den hohen Stellenwert deutlich zum Ausdruck, den die Bayerische Staatsregierung einem leistungsfähigen öffentlichen Dienst beimisst. Alles in allem bestehen für die bayerischen Beamtinnen und Beamten auch im Bundesvergleich immer noch mit die besten Rahmenbedingungen."
Bayerische Staatskanzlei - Auszug aus dem Bericht der Kabinettssitzung am 16.03.2011
















