Baurecht für den Ausbau der Frankfurter Straße ("Zeller Bock")
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Verkehr
- Veröffentlicht am Dienstag, 31. Januar 2012 23:41
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Würzburg – Die Regierung von Unterfranken hat mit Datum vom 31.01.2012 den Planfeststellungsbeschluss für den Ausbau der Frankfurter Straße in Würzburg im Bereich des so genannten "Zeller Bocks" erlassen. Damit kann die Straße, die einen Abschnitt der Staatsstraße (St) 2300 darstellt, von der Einmündung der Mainaustraße bis zur Einmündung der Hettstadter Steige (St 2298) beim Kloster Oberzell ausgebaut und anschließend für den allgemeinen Verkehr wieder geöffnet werden.
Nach Einsturz von Teilen der bergseitigen Stützmauern im Frühjahr 2002 konnte die Frankfurter Straße - über eine Ampelanlage geregelt - nur einstreifig befahren werden, im März 2010 wurde die Straße dann aus Verkehrssicherheitsgründen für den allgemeinen Verkehr ganz gesperrt. Am 14. Februar 2011 hat die Stadt Würzburg für den Ausbau die Durchführung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens beantragt.
Geplant und planfestgestellt ist ein bestandsorientierter Ausbau, der es ermöglichen wird, dass die prognostizierten mehr als 20.000 Fahrzeuge am Tag die Stadt über diese Verkehrsachse erreichen und verlassen können. Auch künftig wird die St 2300 in diesem Bereich nur zwei Fahrstreifen haben. Wichtiger Bestandteil des Ausbaukonzepts ist, dass die Straße von Fahrzeugen mit mehr als 7,5 t Gewicht, also vom Schwerverkehr, nicht befahren werden darf; ausgenommen hiervon sind die Linienbusse des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die bisherige Einmündung der Mainaustraße in die Frankfurter Straße wird zu einem Kreisverkehr umgebaut, an den auch die Zufahrt zum Schifferkinderheim angeschlossen wird. Auf der Talseite wird ein Gehweg mit einer Breite von in der Regel 3 m angelegt, der auch den Radverkehr aufnehmen kann. Die mit einer Ampel geregelte Einmündung am Ende des Ausbauabschnitts der Frankfurter Straße beim Kloster Oberzell wird in der bisherigen Weise beibehalten.
Bergseits werden die vorhanden Stützmauern erneuert, wobei sie in weiten Teilen etwas in Hangrichtung versetzt werden. Nur im Bereich des Klosters Oberzell wird die vorhandene Stützwand, die Teil der unter Denkmalschutz stehenden Klosteranlage Antoniushaus ist, saniert, was im Rahmen der Planänderung vom November 2011 in das Verfahren aufgenommen wurde. Auf der Talseite werden über weite Strecken die Stützmauern der Straße erneuert bzw. durch den Bau einer unterirdischen Winkelstützmauer entlastet.
Besonderes Augenmerk war in der Planfeststellung auf den Trinkwasserschutz zu legen. Die Frankfurter Straße verläuft entlang des festgesetzten Trinkwasserschutzgebiets für das Wasserwerk Zell, dessen Erweiterung geplant ist und sich nach den derzeitigen Überlegungen sogar über die Frankfurter Straße hinweg erstrecken soll. Den hohen Anforderungen des Trinkwasserschutzes konnte im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter anderem dadurch Rechung getragen werden, dass die Frankfurter Straße im Umfeld der Trinkwassergewinnungsanlagen eine besondere Abdichtung der Fahrbahn und spezielle Leiteinrichtungen im Bereich des Klosters erhalten wird, um zu verhindern, dass wassergefährdende Flüssigkeiten von der Staatstraße in den Untergrund gelangen können oder von der Straße abgekommene Fahrzeuge außerhalb des Straßenbereichs wassergefährdende Stoffe verlieren können.
Regierung von Unterfranken - PM vom 31.01.2012
















