Endspurt beim A 3 Autobahnausbau im Landkreis Kitzingen
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Verkehr
- Veröffentlicht am Samstag, 13. August 2011 13:21
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Sechsstreifiger Ausbau der A 3 zwischen Dettelbach und Wiesentheid beantragt - Regierung von Unterfranken leitet Planfeststellungsverfahren ein
Würzburg – Die Autobahndirektion Nordbayern hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den sechsstreifigen Ausbau der Bundesautobahn A 3 (Frankfurt – Nürnberg) im Teilabschnitt östlich Mainbrücke Dettelbach bis westlich Anschlussstelle Wiesentheid gestellt. Hierbei handelt es sich um den letzten Abschnitt des sechsstreifigen Ausbaus der A 3 im unterfränkischen Bereich, für den noch ein Planfeststellungsverfahren einzuleiten war. Für einen weiteren Abschnitt Geiselwind bis Aschbach führt die Regierung von Unterfranken bereits seit Jahresbeginn ein Planfeststellungsverfahren durch. Ansonsten bestehen für den gesamten unterfränkischen Bereich der A 3 bestandskräftige Planfeststellungsbeschlüsse zum sechsstreifigen Ausbau.
Bei diesem Abschnitt handelt es sich nicht nur um den letzten, sondern zugleich um den mit rund 12,4 km längsten Teilabschnitt des A 3-Ausbaus in Unterfranken. Er beginnt östlich der Mainbrücke Dettelbach, die bereits für den sechsstreifigen Ausbau ausgelegt ist, und endet westlich der Anschlussstelle Wiesentheid. Für den östlichen Nachbarabschnitt westlich der Anschlussstelle Wiesentheid bis Fuchsberg hat die Regierung von Unterfranken am 15.03.2011 den mittlerweile bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss erlassen.
Die beantragte Baumaßnahme betrifft unmittelbar die Gemeinde Albertshofen, die Märkte Kleinlangheim (Gemarkungen Atzhausen, Haidt, Kleinlangheim und Stephansberg), Schwarzach am Main (Gemarkung Hörblach) und Wiesentheid (Gemarkung Feuerbach) sowie die Städte Dettelbach (Gemarkungen Dettelbach und Mainsondheim) und Kitzingen (Gemarkungen Kitzingen und Klosterforst). Zudem sind in den Gemeinden Mainstockheim und Biebelried (Gemarkung Kaltensondheim) naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen vorgesehen. Die Planunterlagen für den Autobahnausbau werden daher im Markt Schwarzach am Main, in den Städten Dettelbach und Kitzingen sowie in den Verwaltungsgemeinschaften Großlangheim, Kitzingen und Wiesentheid ausgelegt. Die Auslegung soll voraussichtlich im September beginnen. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung (z.B. im gemeindlichen Amtsblatt) rechtzeitig gesondert mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Die Planung der Autobahndirektion Nordbayern sieht einen Ausbau ohne erhebliche Abrückungen der A 3 in Lage oder Höhe vor und erfolgt somit bestandsorientiert. Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit ist ein Umbau der Anschlussstelle Kitzingen/Schwarzach vorgesehen. Der nördliche Anschlussstellenast (Auffahrt Richtung Würzburg bzw. Abfahrt aus Richtung Nürnberg kommend) soll dafür zukünftig nicht mehr östlich sondern westlich der Staatsstraße St 2271 liegen. Der südliche Anschlussstellenast wird an den sechsstreifigen Ausbau angepasst, bleibt jedoch lagemäßig weitestgehend bestehen. Die Tank- und Rastanlage Haidt bleibt im Wesentlichen unverändert. Es werden jedoch Anpassungen an dem sechsstreifigen Ausbau im Bereich der Zu- und Abfahrten, der Durchfahrt und der Lkw-Stellflächen erforderlich.
Die Nähe der A 3 zu den diversen Ortschaften erfordert umfangreiche Lärmschutzmaßnahmen zum Schutze der betroffenen Bürger. Neben einem lärmmindernden Asphalt sind Lärmschutzeinrichtungen in Form von Lärmschutzwällen, Lärmschutzwänden und auch Kombinationen hieraus vorgesehen. Durch diese Maßnahmen können nach den von der Regierung von Unterfranken zu überprüfenden schalltechnischen Berechnungen der Autobahndirektion Nordbayern die Lärmgrenzwerte für den Tageszeitraum durchgängig eingehalten werden. Es verbleiben in Atzhausen, Feuerbach, Haidt und Mainsondheim einzelne Anwesen mit Überschreitungen der Nachtgrenzwerte, so dass die Autobahndirektion für diese passive Lärmschutzeinrichtungen (z.B. Schallschutzfenster) vorgesehen hat.
Im nun durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen. Zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Gemeinden. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen nur innerhalb der in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung gesetzten Frist erheben. Nach Fristablauf ist die Erhebung von Einwendungen nicht mehr möglich.
Die Kosten des gesamten Vorhabens werden auf rund 98 Millionen € geschätzt. Mit den Bauarbeiten soll nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens und Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel begonnen werden.
Regierung von Unterfranken - PM vom 11.08.2011
















