Böller und Raketen sind kein Spielzeug

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Gewerbeaufsicht mahnt zur Vorsicht

Würzburg – Alljährlich verwandelt sich an Silvester der dunkle Nachthimmel in ein farbenfrohes Szenario. Dabei werden Erwachsene und Kinder gleicher­maßen in den Bann des nächtlichen Feuerwerks gezogen. Doch das ausge­lassene Treiben zum Jahreswechsel hat auch seine Schattenseiten: Leicht­sinniger Umgang beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern führt immer wieder zu schweren Unfällen. Häufig sind Kinder die Betroffenen.

Raketen, China-Böller oder Kanonenschläge sind Feuerwerke der Kategorie II und dürfen in diesem Jahr nur in der Zeit vom 29. bis 31.12. verkauft werden. Die Abgabe dieser Feuerwerksgegenstände an Personen unter 18 Jahren ist verbo­ten. Weniger gefährliches Feuerwerk wie Feuerringe, Knallfrösche, Bodenkreisel oder die „Tolle Biene“ zählt dagegen zur Klasse I. Es darf nur an Personen die das 12. Lebensjahr vollendet haben verkauft werden. Das Einhalten dieser Vorschriften wird das Gewerbeaufsichtsamt überwachen. Dabei werden die Beamten auch ein Auge für die richtige Lagerung und die zugelassenen Höchstmengen an Feuerwerkskörpern im Verkaufsraum haben.


Damit der Start ins neue Jahr unbesorgt und unfallfrei erfolgt, weist das Gewerbe­aufsichtsamt der Regierung von Unterfranken auch auf die folgenden Vorsichts­regeln hin:

  • Böller und Raketen nicht in Kinderhände geben
  • Nur zugelassene Feuerwerkskörper kaufen - erkennbar am BAM-Zulassungszeichen, der Registrierungsnummer und dem CE-Zeichen
  • Hände weg von selbstgebastelten Feuerwerkskörpern oder im Ausland, zumeist in Osteuropa oder Asien, erworbenen billigen Knallern! Sowohl der Selbstbau, als auch der Import ungeprüfter Böller ist verboten
  • Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und Gefahrenhinweise unbedingt beachten
  • Bei Fehlzündungen ("Blindgänger") auf keinen Fall Nachzündversuche unternehmen
  • Das Abbrennen ist nur am Silvester- und Neujahrstag erlaubt.

 

Tipps der Polizei zum Umgang mit Feuerwerk

 

Regierung von Unterfranken - PM vom 27.12.2011

   
   
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