Bekanntgabe der Wasserhärte für Eisingen - 2011
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Verbraucherschutz
- Veröffentlicht am Mittwoch, 24. August 2011 18:38
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Veröffentlichung der Wasserhärte nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln vom 29.04.2007 (WRMG) und Bekanntgabe von Zusatzstoffen gemäß Trinkwasserverordnung vom 21.05.2001 (TrinkwV)
Das zurzeit gelieferte Wasser ist dem Härtebereich III (hart) zuzurechnen.
Das heißt, mehr als 2,5 mmol/l (Millimol Calciumcarbonat pro Liter) bzw. mehr als 14º DH (deutsche Härte, Gesamthärte).
Gemäß § 11 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird dem Trinkwasser zur Sekundärdesinfektion (für Verteilung und Lagerung) Chlordioxid beigegeben.
Diese und weitere Informationen zur Wasserqualität können auch im Internet unter www.fwm-wue.de eingesehen werden.
Zweckverband Fernwasserversorgung Mittelmain
Zur Aufbereitung von Wasser für den menschlichen Gebrauch dürfen nach § 11 TrinkwV nur Zusatzstoffe verwendet werden, die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung in einer im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichten Liste bekannt gemacht wurden.
















