Ärger mit Handwerkerrechnungen
- Details
- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Verbraucherschutz
- Veröffentlicht am Mittwoch, 08. April 2009 14:56
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Mit den ersten Frühlingstagen kommen häufig auch die Handwerker ins Haus. Fällige Renovierungs- oder Reparaturarbeiten, die über den Winter aufgeschoben wurden, werden nun in Angriff genommen. Immer wieder ärgern sich Verbraucher allerdings über aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Handwerkerrechnungen.
Darauf hat Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk gestern hingewiesen: "Verbraucher halten in vielen Fällen die Abrechnung des Handwerkers für überzogen. Meist liegt das Problem darin, dass vorab weder ein Kostenvoranschlag noch eine Preisvereinbarung erfolgte. Stattdessen hat man als Verbraucher ein Auftragsformular unterschrieben oder aber es finden sich auf der Rechnung Positionen, über die vorher nie gesprochen wurde." Bei vielen handwerklichen Tätigkeiten ist es nämlich beinahe üblich, dass vorab gar nicht über den Preis gesprochen wird. Der Handwerker wird gerufen, erledigt seine Arbeit und rechnet dann ab. Merk: "Anders als beispielsweise bei Ärzten, Architekten und Rechtsanwälten gibt es für Handwerker keine gesetzliche Gebührenordnung. Der Werklohn kann grundsätzlich vom Handwerker frei bestimmt werden. Fehlt eine Preisabsprache, so kann der Handwerker allerdings nur die Vergütung verlangen, die ortsüblich ist. Hierüber gibt es dann oft Streitigkeiten."
Die Ministerin rät Verbrauchern, mit dem Handwerker vorab über die Kosten zu sprechen. Es sollte entweder eine Vergütung vereinbart oder zumindest ein Kostenvoranschlag verlangt werden. Merk weiter: "Häufig tauchen Positionen wie "Fahrtkosten" oder "Einsatz von Spezialgerät" erstmals auf der vom Handwerker präsentierten Rechnung auf. Wurde vorher kein entsprechender Auftrag unterschrieben, so können diese Kosten nur dann verlangt werden, soweit sie üblich sind." Bei der Auswahl des Handwerkers sollte man auf Seriosität achten und sich nicht allein von vermeintlichen Rabattangeboten blenden lassen. "Qualität, Service und Kundendienst sind entscheidende Kriterien dafür, wie viel eine Handwerkerleistung letztendlich wert ist", so Merk.
Weiterführende Informationen zu den Themen Handwerkerrechnungen, Kostenvoranschlag und Preisvereinbarung unter
Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz - PM vom 07.04.2009
















