Warnung vor gefährlichen Faschingsartikeln
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Verbraucherschutz
- Veröffentlicht am Mittwoch, 02. März 2011 20:15
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
"Kinder und Jugendliche lieben die Faschingszeit. Es gibt für sie nichts Schöneres als sich zu Verkleiden und als Polizist, Prinzessin oder Pirat umherzutollen. Doch bei aller Heiterkeit und Trubel können einige Faschingsartikel zur ernsthaften Gefahr für unsere Jüngsten werden. Deshalb haben Knickleuchten, Nagelkleber oder künstlicher Schnee mit gefährlichen Inhaltsstoffen in Kinderhänden nichts zu suchen", so Bayerns Sozialstaatssekretär Markus Sackmann am 02.03.2011 in München.
Knickleuchten seien als Faschingsartikel und Partygags sehr beliebt. Im Handel finden sich teilweise Knickleuchten in Gebissform. "Wenn Kinder oder Jugendliche diese aufbeißen, können die darin enthaltenen Chemikalien leicht austreten und verschluckt werden. Wenn größere Mengen aufgenommen werden, kann es zu Schäden von Leber, Niere und Hoden kommen und bei Mädchen die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Auch bei Luftschlangensprays, künstlichem Schnee oder Faschingsfanfaren ist Vorsicht geboten. Diese dürfen keinesfalls entzündliche Treibmittel wie Propan oder Butan enthalten. Beide Gase sind hochentzündlich und bergen erhöhte Gefahren in der Nähe offener Flammen oder brennender Zigaretten. Deshalb appelliere ich an alle Eltern, beim Kauf von Faschingsprodukten zum Schutz ihrer Kinder auf die Inhaltsstoffe zu achten", so Sackmann.
"Auf Nagelkleber sollten Kinder und Jugendliche wegen der enthaltenen Lösungsmittel besser verzichten. Dies betrifft besonders solche, bei denen angegeben ist, dass sie Toluol enthalten. Toluol reizt die Haut und kann bei Verschlucken Lungenschäden verursachen", erklärte Sackmann und ergänzte: "Hier besteht aber nicht nur für Kinder, sondern auch für Schwangere eine ernsthafte Gefahr. Denn Toluol kann möglicherweise auch das Kind im Mutterleib schädigen. Ich rate daher allen Schwangeren, auf die Inhaltsstoffe von 'Schönheitsmitteln' zu achten und hier kein Risiko einzugehen", so der Staatssekretär abschließend.
Weitere Sicherheitsinformationen zu diesen Themen erhalten Sie bei www.vis.bayern.de unter den Stichworten "Knickleuchten" und "Luftschlangenspray".
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - PM vom 02.03.2011
















