Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger wurde heute auf der CeBIT in Hannover im Rahmen einer Gala mit dem CHIP-Award als "Persönlichkeit des Jahres 2010" geehrt. Der Preis wurde Leutheusser-Schnarrenberger "für ihren Einsatz gegen Überwachungs- und Zensurbestrebungen" verliehen.
In der Begründung der Jury hieß es, die Bundesjustizministerin habe sich in ihrer gesamten politischen Karriere gegen die staatliche Datensammelwut gestemmt. Mit ihren Klagen in Karlsruhe - zuletzt gegen die Vorratsdatenspeicherung - habe sie mehrmals die Überwachungstendenzen des Staates erfolgreich eindämmen können. Leutheusser-Schnarrenberger "bezieht ihre Positionen ungeachtet von Koalitionszwängen und mit einer im politischen Alltag selten gewordenen klaren Sprache", erklärte die Jury.
Bei der Annahme des Preises bedankte sich die Bundesjustizministerin für das entgegengebrachte Vertrauen und kündigte an sich auch weiterhin engagiert für Bürgerrechte und Datenschutz einzusetzen. Vor allem die neuen Medien seien in jüngster Vergangenheit Ziel von einschränkenden Sicherheitsgesetzen gewesen.
"Die Bürgerrechte und die persönlichen Daten brauchen im Online-Zeitalter nicht weniger, sondern mehr Schutz - gegenüber dem Staat, aber auch gegenüber den Begehrlichkeiten privater Akteure" erklärte Leutheusser-Schnarrenberger. Das Netz sei kein rechtsfreier Raum, betonte die Bundesjustizministerin, auch dort müssten Recht und Gesetze gelten. Zugleich müsse das Internet aber auch vor Überregulierung und Zensur geschützt werden.
Das in vielen europäischen Ländern erscheinende Computermagazin CHIP zeichnet jährlich herausragende Leistungen der digitalen Welt aus. Die Verleihung der begehrten Trophäe findet dieses Jahr bereits zum 18. Mal statt.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz - PM vom 05.03.2010
Herausragender Tag für Grundrechte und Datenschutz
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zu der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung:
Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheitsgesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichtsentscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefonüberwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine grundrechtsschonende Innenpolitik.
Die heutige Entscheidung strahlt auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungsgericht macht mit seiner Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhängen einsetzen muss.
Das Datenschutzbewusstsein in der Europäischen Union hat sich erkennbar gewandelt, nicht zuletzt im neuen Europäischen Parlament. Nach den jüngsten Äußerungen der neuen EU-Justizkommissarin Viviane Reding bin ich optimistisch, dass auf europäischer Ebene zügig an eine Überarbeitung der Richtlinie gearbeitet werden wird. Daran werde ich konstruktiv und nachdrücklich mitwirken.
Nach der heutigen Entscheidung kann und wird es keinen nationalen Schnellschuss geben. Das weitere Vorgehen muss europäisch eingebettet sein. Der Gesetzgeber kann es sich nicht erlauben, erneut in Karlsruhe zu scheitern.
Politisch stärkt die heutige Entscheidung der Koalition den Rücken bei datenschutzrechtlichen Vorhaben, wie wir sie im Koalitionsvertrag verabredet haben.
Das Urteil ist Maßstab und Richtlinie für zukünftige Gesetzgebungsvorhaben im Bereich der Innen- und Rechtspolitik. Es ist uns Auftrag und Verpflichtung zugleich.
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums der Justiz - PM vom 02.03.2010
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