Öffentliche Bekanntmachung - Freiwilliger Wehrdienst
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Rathaus Eisingen
- Veröffentlicht am Montag, 10. Oktober 2011 21:27
- Geschrieben von Gemeindeverwaltung Eisingen
Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung
Zum 1. Juli 2011 ist die allgemeine Wehrpflicht, soweit kein Spannungs- oder Verteidigungsfall vorliegt, ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, können sich nach § 54 des Wehrpflichtgesetzes verpflichten, freiwillig Wehrdienst zu leisten. Damit das Bundesamt für Wehrverwaltung die Möglichkeit hat, über den freiwilligen Wehrdienst zu informieren, übermittelt die Meldebehörde im Oktober 2011 folgende Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung:
Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift
Betroffene haben das Recht, der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Gemeinde Eisingen, Vorderer Kirchberg 4, 97249 Eisingen ) eingelegt werden.
Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die genannten Daten weitergeben.
Eisingen, 10.10.2011
Gemeinde Eisingen
Meldebehörde
















