Halloween – Unterfränkische Polizei warnt vor üblen Scherzen
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Polizei und Justiz
- Veröffentlicht am Donnerstag, 27. Oktober 2011 20:25
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
UNTERFRANKEN. Am 31. Oktober werden wieder als Gespenster verkleidete Kinder und Jugendliche durch Unterfrankens Straßen ziehen, bei Anwohnern klingeln und Süßigkeiten fordern. Sollte es jedoch nichts Süßes geben, droht den Leuten dem amerikanischen Brauchtum nach Saures. Schnell wird hierbei jedoch aus Spaß bitterer Ernst und so rüsten sich die örtlichen Polizeidienststellen für eine lange Einsatznacht.
Wie die Erfahrungen aus den letzten Jahren zeigen, erfreut sich das Halloweenfest hierzulande einer immer größeren Beliebtheit. Auch wenn es bei den Feierlichkeiten in der Nacht zu Allerheiligen meist bei harmlosen Scherzen bleibt, wird der Bogen oft auch überspannt. Trotz aller Warnungen liefen auch im vergangenen Jahr pünktlich zu Halloween die Telefone in der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Unterfranken heiß und die Beamten mussten zu ca. 60 zusätzlichen Einsätzen ausrücken.
Üble Scherze auf Kosten anderer haben dann oft ein juristisches Nachspiel. Beispielsweise stellt das Werfen von Eiern oder das Beschmieren von Hauswänden mit Farben eine Sachbeschädigung dar. Ebenfalls nicht mit dem Gesetz vereinbar ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern oder das Hineinwerfen von brennenden Gegenständen in Briefkästen. Oft sind auch Ruhestörungen die Folge von ausgelassenen Geisterpartys und überlauter Musik.
Die Unterfränkische Polizei wird auch in diesem Jahr mit verstärkter Präsenz und Überwachungsmaßnahmen derartigen Auswüchsen des Treibens entgegenwirken. Ziel ist es dabei nicht, Kindern und Jugendlichen den Spaß zu verderben, sondern Straftaten zu verhüten und Rechte Dritter zu schützen.
Außerdem weist die Polizei darauf hin, dass Allerheiligen am 1. November zu den so genannten „stillen Tagen“ gehört. Öffentliche Veranstaltungen sind nur dann erlaubt, wenn der entsprechende ernste Charakter dieses Tages gewahrt bleibt. Insbesondere für Halloween-Partys an Allerheiligen sind keine Ausnahmen vom „Tanzverbot“ möglich. Das heißt, spätestens ab Mitternacht müssen die Partys beendet sein.
PP Unterfranken - PM vom 27.10.2011
















