Sicherer Umgang mit Feuerwerkskörpern

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Hinweise Ihrer Polizei

UNTERFRANKEN - Den anstehenden Jahreswechsel und das damit traditionell verbundene Abbrennen von Feuerwerkskörpern nimmt die unterfränkische Polizei zum Anlass, wichtige Hinweise zum sicheren Umgang mit den Silvesterknallern zu geben. Nicht sachgemäße Verwendung führte in den vergangenen Jahren immer wieder zu schweren Verletzungen. Die zum Jahreswechsel in aller Regel privat verwendeten Raketen und Böller sind pyrotechnische Gegenstände der Klasse II. Ordnungsgemäße Artikel besitzen, neben einer Zulassung des Bundesamtes für Materialprüfung - BAM -, die entsprechende Kennzeichnung. Der Verkauf oder die Weitergabe an Personen unter 18 Jahren ist nicht gestattet.

Vor dem Kauf illegal eingeführter oder hergestellter Pyrotechnik und der oft damit verbundenen unkontrollierbaren Verwendung kann aufgrund der eindeutigen, bisherigen Erfahrungen nicht stark genug gewarnt werden. Gerade derartige Explosivkörper führten in der Vergangenheit durch ihre Unberechenbarkeit zu schwersten Verletzungen. Hier darf speziell auf die Medieninformation des Bayerischen Landeskriminalamtes vom heutigen Montag hingewiesen werden.

Durch Alkoholeinfluss und jugendliche Unbekümmertheit kam es aber auch beim Abbrennen legaler Feuerwerkskörper in den zurückliegenden Jahreswechseln des öfteren zu Straftaten mit teilweise schweren Folgen. Immer wieder wurden Menschen durch absichtlich horizontal abgeschossene Raketen verängstigt oder gar verletzt. Oft waren es zufällige Opfer derber Streiche. Ausführung und Folgen sind jedoch keinesfalls Scherze oder Kavaliersdelikte, sondern werden als Straftaten wie z.B. Körperverletzung und Sachbeschädigung zur Anzeige gebracht.

Das gleiche gilt für zweckentfremdet eingesetzte Böller. So vergeht kein Sylvester ohne Meldungen über aufgesprengte Behältnisse, wie zum Beispiel Briefkästen. Dies ist kein „Lausbubenstreich“, sondern eine handfeste Sachbeschädigung. Für die Opfer, die leider oft auf dem Schaden sitzen bleiben, ist dies immer mit Ärger und Kosten verbunden.

Wenn er geschnappt wird, kann es aber nicht nur für den Täter teuer werden. Bei Minderjährigen wird, insbesondere bei unbefugter Weitergabe von Krachern durch die Eltern, auch immer eine Verletzung der Aufsichtspflicht geprüft.

Die unterfränkische Polizei bittet um Beachtung dieser Regelungen, damit wir alle einen friedlichen Jahreswechsel erleben dürfen. Wir wünschen eine unfallfreie Sylvesternacht und deshalb nur sprichwörtlich „einen guten Rutsch“ ins neue Jahr.


PP Unterfranken - PM vom 28.12.2009

   
   
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