Sommerhitze: Richtiges Verhalten am Arbeitsplatz

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Am Arbeitsplatz besteht Anspruch auf Hitzeschutz – nicht auf "Hitzefrei"

Würzburg – Endlich Sommer und Sonne pur. Die tropischen Temperaturen sind bei Sonnenhungrigen und Biergartenbesuchern willkommen. Aber wie gehen die Beschäftigten bei der Arbeit mit der großen Hitze um?

Die Raumtemperaturen am Arbeitsplatz müssen für Arbeitnehmer erträglich sein. Diese Forderung ist erfüllt, wenn unter definierten Messbedingungen 26° C nicht überschritten werden. Aber auch bei höheren Temperaturen darf gearbeitet werden. Voraussetzung ist jedoch, dass im Betrieb geeignete Maßnahmen gegen die Hitze durchgeführt werden. Damit besteht für die Mitarbeiter ein Anspruch auf Hitzeschutz, nicht jedoch auf "Hitzefrei".

Was muss nun der Betrieb tun, wenn die Hitze am Arbeitsplatz unerträglich wird? Antwort darauf gibt die Arbeitsstätten-Richtlinie ASR A3.5. Darin hat der Gesetz­geber ein abgestuftes Maßnahmenpaket, in Abhängigkeit der jeweiligen Raum­temperatur, festgelegt. So soll der Arbeitgeber bei Raumtemperaturen zwischen 26° und 30° C Mindestmaßnahmen, wie sie auch beispielhaft bei den nachste­henden Tipps aufgeführt sind, anbieten. Über 30°C muss der Betrieb durch eine Arbeitsplatzbeurteilung die weiteren Schutzmaßnahmen ermitteln und umsetzen. Dies kann unter anderem die effektive Steuerung der Lüftungseinrichtungen und des Sonnenschutzes sein. Werden dagegen 35° C überschritten, so sind die Arbeiten nur zulässig, wenn beispielsweise Luftduschen, Wasserschleier und zusätzliche Abkühlpausen angeboten werden.

Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken erinnert daran, dass mit dem Ansteigen der Temperaturen Leistungsfähigkeit und Konzentration der Arbeitnehmer sinken, gleichzeitig aber das Unfallrisiko steigt. Deshalb tragen die genannten Maßnahmen und Tipps nicht nur zum erträglichen Umgang mit der Hitze, sondern auch zur Gesundheit der Mitarbeiter bei.


Tipps für die Arbeiten an heißen Tagen:

> Rücksicht auf besondere Personengruppen nehmen: Werdende oder
   stillende Mütter, ältere und gesundheitlich gefährdete Arbeitnehmer
> Nachtabkühlung nutzen: Intensive Raumlüftung in den Abend- oder
   Morgenstunden
> Früher mit der Arbeit beginnen, zusätzliche Pausen einlegen, Nutzung der
   Gleitzeitregelung zur Verlagerung der Arbeitszeit
> Direkte Sonneneinstrahlung vermeiden:
          - bei Arbeiten im Freien geeignete Kleidung und Kopfschutz tragen
          - Unbedeckte Haut mit Sonnenschutzmitteln versehen
          - bei Arbeiten in Gebäuden Sonnenjalousien benutzen
> Trinken: Rechtzeitig und ausreichend Wasser, Säfte, Früchtetees oder
   Saftschorlen zu sich nehmen (2 bis 3 Liter)
> Richtige Kleidung: Keine enganliegende, sondern helle,
   lockere Kleidung tragen und auf die Krawatte verzichten

 

Regierung von Unterfranken - PM vom 23.08.2011

 

Amtliche WARNUNG vor HITZE

für Kreis und Stadt Würzburg

gültig von: Dienstag, 23.08.2011 11:00 Uhr bis: Mittwoch, 24.08.2011 19:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst

am: Dienstag, den 23.08.2011 um 10:00 Uhr

Am Dienstag wird bei gefühlten Temperaturen über 42 Grad eine extreme Wärmebelastung erwartet. Am Mittwoch wird bei gefühlten Temperaturen über 33 Grad eine starke Wärmebelastung erwartet. Heute ist der 3. Tag der Warnsituation in Folge.

KU1FG, Sachgebiet Biometeorologie

   
   
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