Investitionsbescheid zur Förderung des Breitbandausbaus in Eisingen

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Breitbandversorgung im ländlichen Raum: Sieben weitere Investitionsbescheide zur Förderung des Breitbandausbaus an unterfränkische Kommunen erlassen

Die Regierung von Unterfranken verfolgt weiter ihr Ziel, den Aus­bau der Breitbandversorgung in Unterfranken in der Fläche voranzutreiben. Es wurden nachstehenden Kommunen als Maßnahmeträger folgende Zuschüsse bewilligt:

 

Maßnahmeträger: Anbieter: Zuschuss:
Stadt Arnstein (Landkreis Main-Spessart) Stadtwerke Hammelburg GmbH 100.000 Euro
Gemeinde Eisingen (Landkreis Würzburg) Deutsche Telekom   31.975 Euro
Gemeinde Bessenbach (Landkreis Aschaffenburg) Deutsche Telekom 100.000 Euro
Gemeinde Sennfeld (Landkreis Schweinfurt) Deutsche Telekom 100.000 Euro
Stadt Röttingen (Landkreis Würzburg) eifel-net GmbH   69.440 Euro
Markt Frammersbach (Landkreis Main-Spessart) Deutsche Telekom 100.000 Euro
Stadt Bad Brückenau (Landkreis Bad Kissingen) Deutsche Telekom   64.750 Euro


Die Förderung erfolgt aufgrund der Ermächtigung des Bayerischen Staatsminis­teriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie mit Landesmitteln. Damit wurde seit 2009 in 179 unterfränkischen Kommunen eine Breitbandver­sorgung mit rund 14,8 Millionen Euro gefördert. Mit dieser Förderung werden in den nächsten Jahren über 144.000 Privathaushalte durch eine bessere Breit­bandversorgung in den ländlichen Gebieten profitieren. Zwischenzeitlich ist in 62 der geförderten Kommunen, mit ihrer meist weiträumigen Siedlungsstruktur, der Ausbau bereits erfolgt oder steht kurz vor dem Abschluss.

„Unser Ziel ist es, dass die Kommunen mit der angebotenen staatlichen Unter­stützung schnell und flächendeckend Zugänge zum schnellen Internet auch außerhalb der Zentren schaffen. Jeder weitere Bescheid bildet die Grundlage dafür, dieses Ziel auch zu erreichen“, so Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer. Die meisten Kommunen haben zwischenzeitlich das Markterkundungs- und Auswahlverfahren abgeschlossen. Da in einigen Tagen die Breitband­förderung für Kommunen nach dem derzeitigen EU-notifizierten Bayerischen Förderpro­gramm endet, muss nun eine Antragsstellung unverzüglich erfolgen. Kommunen können nach dem derzeitigen Programm nur dann eine Förderung erhalten, wenn der Förderbescheid bis zum 31.12.2011 erlassen ist.


Regierung von Unterfranken - PM vom 12.12.2011

   
   
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