Erfolgreicher Start des Zensus 2011 in Bayern
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- Kategorie: Verwaltung und Politik
- Veröffentlicht am Dienstag, 17. Mai 2011 18:55
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Schon 470.000 Gebäude- und Wohnungszählungsfragebogen eingegangen
Der Zensus 2011 ist in Bayern erfolgreich angelaufen. Bislang sind bereits 470.000 Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung entweder schriftlich oder online im Statistischen Landesamt eingegangen. Täglich beantwortet das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung tausende Anrufe auskunftsbereiter Bürger. Die Themenbereiche in der Zensus-Hotline sind vielfältig und reichen von Ausfüllhilfen über die Frage nach dem Porto bis hin zum Datenschutz.
Seit Anfang Mai läuft der Versand der (orangefarbenen) Fragebogen der Gebäude- und Wohnungszählung an die Eigentümer und Verwalter von bayerischen Wohnimmobilien. Bis Ende dieser Woche werden noch rund 1,2 Millionen Fragebogen per Post versandt. Damit werden bis 25. Mai 2011 alle Eigentümer und Verwalter von bayerischen Wohnimmobilien im Briefkasten Post vom Statistischen Landesamt vorgefunden haben. Der bisherige Rücklauf von rund 470.000 Fragebogen, die entweder schriftlich oder online eingegangen sind, spricht für einen erfolgreichen Start des Zensus in Bayern. Auch die Zensus-Hotline des Statistischen Landesamts in Fürth war in der letzten Woche gut ausgelastet. Täglich gingen hier zwischen 4.000 und 5.000 Anrufe ein. Die meisten Fragen gab es zu den Themenbereichen Ausfüllhinweise, Porto und Auskunftspflicht.
Hier ein Überblick über die häufig gestellten Fragen:
Wo steht, dass ich als Eigentümer/Verwalter einer Wohnimmobilie auskunftspflichtig bin?
Die Auskunftspflicht ist in § 18 Zensusgesetz (ZensG 2011) vom Bundesgesetzgeber festgelegt worden.
Muss auf den Rückumschlag eine Briefmarke geklebt werden?
Ja, denn es gibt eine Auskunftspflicht, bei der die auskunftspflichtigen Bürger nach § 15 Absatz 3 des Bundesstatistikgesetzes (BStatG) das Porto zu zahlen haben. Sollten die Auskunftspflichtigen den Fragebogen unfrankiert zurückschicken, ist das Statistische Landesamt nicht dazu verpflichtet die Fragebogen anzunehmen. In diesem Fall kommt man seiner Auskunftspflicht nicht nach. Das bedeutet, dass das Mahnwesen eingeleitet wird, und zwar zunächst in Form eines Erinnerungsschreibens.
Kommt bei der Gebäude- und Wohnungszählung ein Interviewer vorbei?
Nein, die Erhebung erfolgt rein postalisch, das heißt, die Erhebungsunterlagen werden nur per Post zugestellt. Ein Interviewer wird sich nur bei der Haushaltsstichprobe und den Erhebungen in Sonderbereichen (grüner bzw. violetter Fragebogen) bei den auskunftspflichtigen Haushalten schriftlich anmelden und dort zum angekündigten Termin die Befragung direkt durchführen.
Wie lange hat man für das Ausfüllen des orangefarbenen Fragebogens Zeit?
Nach Erhalt der Fragebogen hat man zwei Wochen für die Beantwortung Zeit. Das genaue Rückmeldedatum ist in dem Begleitschreiben zum Fragebogen genannt.
Wo kann man einen neuen Fragebogen beantragen?
Falls der Fragebogen abhanden gekommen sein sollte, kann ein neuer beim Statistischen Landesamt bestellt werden. Dazu wendet man sich am besten direkt an die Zensus-Hotline in Fürth unter: 0911/ 98 208 125.
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung - PM vom 16.05.2011
















