B 26n - Regierung von Unterfranken schließt Raumordnungsverfahren ab

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Landesplanerische Beurteilung im Internet abrufbar

Würzburg – Die Regierung von Unterfranken hat in ihrer Funktion als Höhere Landesplanungsbehörde das Raumordnungsverfahren zur geplanten B 26n westlich Autobahndreieck (AD) Würzburg-West – Karlstadt – Autobahnkreuz (AK) Schweinfurt-Werneck mit einer landesplanerischen Beurteilung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung abgeschlossen. Die landesplanerische Beurtei­lung datiert vom 15. Dezember 2011 umfasst insgesamt über 200 Seiten.

Über das Ergebnis informierte Regierungspräsident Dr. Paul Beinhofer am Freitag, 16. Dezember 2011 in Würzburg im Rahmen eines Pressegesprächs.


Grafik: Regierung von Unterfranken

 


„Die Höhere Landesplanungsbehörde, sprich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, haben es sich nicht leicht gemacht. Die jetzt vorliegende landesplanerische Beurteilung ist das Ergebnis einer sehr intensiven Auseinandersetzung mit dem geplanten Projekt“, betonte der Regierungspräsident gleich zu Beginn des Pressegesprächs.


Ergebnis der landesplanerischen Beurteilung:

„Ergebnis ist, dass der geplante Neubau der B 26n nur unter Beachtung einer Vielzahl von Maßgaben und mit einem wichtigen Prüfauftrag den raumordnerischen Erfordernissen entspricht“, so der Regierungspräsident.

Mit dem Prüfauftrag fordert die Höhere Landesplanungsbehörde den Projektträger auf, zu untersuchen, ob die B 26n auch mit einem reduzierten Querschnitt – also nicht mehr autobahnähnlich, sondern in zwei- bis dreistreifiger Ausführung – die wesentlichen verkehrlichen Ziele erreichen und so auch in den Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aufgenommen werden kann. Dies ist nach Auffassung der Regierung als Höhere Landesplanungsbehörde und intensiver Diskussion mit vielen Beteiligten auch eine umweltverträglichere Lösung.

Unabhängig von diesem Prüfauftrag stellt die landesplanerische Beurteilung fest, dass das Projekt in seiner beantragten vierstreifigen Form nur dann raumverträglich ist, wenn es durchgängig und gleichzeitig mit dem Zubringer Lohr gebaut wird. Unabhängig von der gewählten Ausbauvariante ist der Zubringer nach Lohr gemeinsam mit der B 26n zu errichten.

In jedem Fall muss vermieden werden, dass nur der nördliche Abschnitt zwischen der A 7 bei Werneck und Karlstadt vierstreifig gebaut wird – nur dieser Abschnitt ist ja gegenwärtig im vordringlichen Bedarf. In diesem Fall würde sich der Verkehr von Karlstadt aus nach Westen den Weg durch enge Ortsdurchfahrten Richtung A 3 suchen. Eine solche Entwicklung soll nach der landesplanerischen Beurteilung vermieden werden. Insoweit wurde ein eventuell für längere Zeit auf diesen nördlichen Abschnitt beschränkter Bau nur in einbahnig-zweistreifiger Ausführung positiv beurteilt.


Hinweis:
Die vollständige landesplanerische Beurteilung vom 15. Dezember 2011 steht seit heute bereits für jedermann auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter www.regierung.unterfranken.bayern.de (erreichbar über die Startseite „besondere Themen“, Raumordnungsverfahren B 26n) neben diesem Pressestatement und den bisherigen Verfahrensunterlagen zur Einsichtnahme bzw. zum Herunterladen zur Verfügung.


Zusammenfassung des bisherigen Verfahrens:

Nach der Vorankündigung von Anfang Februar hatte die Regierung von Unterfranken als Höhere Landesplanungsbehörde  am 14. Februar 2011 auf Antrag des Staatlichen Bauamtes Würzburg für den beabsichtigten Neubau der B 26n das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die vollständigen Raumordnungsunterlagen standen seit diesem Zeitpunkt auf der Internetseite der Regierung von Unterfranken unter www.regierung.unterfranken.bayern.de (Startseite „besondere Themen“) für jedermann zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Im Raumordnungsverfahren beteiligt wurden die öffentlichen Stellen, die sonstigen Planungsträger, die nach Naturschutzrecht in Bayern anerkannten Vereine sowie die Wirtschafts- und Sozialverbände, soweit sie von dem Vorhaben betroffen bzw. berührt sind. Zu den Beteiligten gehören insbesondere rund 60 Kommunen. Auch die Öffentlichkeit wurde in das Verfahren einbezogen. Die vollständigen Raumordnungsunterlagen wurden zu diesem Zweck nach ortsüblicher Bekanntmachung in den betroffenen Gemeinden einen Monat ausgelegt. Zur vertieften Einbeziehung der Bürgerschaft erhielten zudem die beiden einschlägigen Bürgerinitiativen die Raumordnungsunterlagen unmittelbar zugesandt.

Mitte Mai 2011 hat die Regierung von Unterfranken dann das schriftliche Beteiligungsverfahren abgeschlossen, das erwartungsgemäß auf große Resonanz gestoßen war.

Im Rahmen der schriftlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gingen über 1.500 Einzelstellungnahmen – darunter eine große Zahl an Mustereinwendungsschreiben und inhaltsgleichen Schreiben – sowie Unterschriftensammlungen ein. Eine Bündelung der kritischen Einwendungen erfolgte in der Stellungnahme der Bürgerinitiative gegen die B 26n mit 14.000 Unterschriften. Darüber hinaus hat die Internationale Gabriele-Stiftung über 90.000 Unterschriften aus 115 Ländern gegen das Projekt vorgelegt. Unterstützt wird das geplante Vorhaben von den Bürgerinitiativen „Pro B 26n – Für unsere Zukunft jetzt“ sowie der Interessengemeinschaft „IG B26 neu und jetzt“.

Von Seiten der öffentlichen Stellen, der Kommunen, der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine und der Wirtschafts- und Sozialverbände wurden insgesamt 128 Stellungnahmen abgegeben. Davon äußerten sich 12 ohne Einschränkungen zustimmend zu dem Projekt und 31 generell dagegen. Weitere 48 Stellungnahmen fordern Modifikationen an der Planung. 37 Beteiligte hatten keine Einwendungen geäußert.

Vor dem Hintergrund dieser erwarteten großen Resonanz führte die Regierung von Unterfranken erstmals ein Bürgergespräch im Rahmen eines Raumordnungsverfahrens durch, dass am 11. Juli 2011 in Karlstadt (Historisches Rathaus) statt fand. Bei diesem Gespräch erhielten die Vertreter der Bürgerinitiativen und der Verfahrensbeteiligten Gelegenheit, die jeweiligen Standpunkte zu diskutieren, um auf diese Weise bestmöglich zur gegenseitigen Information und zur Verfahrenstransparenz beizutragen. Interessierte Bürgerinnen und Bürger konnten sich unabhängig von einer rechtlichen Betroffenheit zum geplanten Vorhaben äußern und ins Verfahren einbringen. Das entsprechende 176-seitige Wortprotokoll zu diesem Bürgergespräch hat die Regierung schließlich am 19. September 2011 im Internet veröffentlicht.


Grundsätzliches zur Raumordnung und Landesplanung:

Im Bereich der Raumordnung haben die Regierungen die Aufgabe, "raumbedeutsame" Planungen, d.h. Planungen, die für die nachhaltige Entwicklung und die Zukunft eines Raumes von Bedeutung sein können (z.B. Planungen für Autobahnen, Bahnlinien, Strom- und Gasleitungen, Einzelhandelsgroßprojekte, Abbau von Bodenschätzen oder Freizeitprojekte) auf ihre Raumverträglichkeit hin zu überprüfen. Wichtigstes Instrument hierfür ist das Raumordnungsverfahren, in dem vor allem die Auswirkungen dieser Planungen auf alle raumordnerisch wichtigen Aspekte wie z.B. Wasser, Natur und Landschaft, Verkehr, Wirtschaft, Immissionsschutz, Siedlungsentwicklung usw. untersucht und bewertet werden.

Die Bewertung der Auswirkungen orientiert sich an den Leitbildern zur Entwicklung Deutschlands und Bayerns bzw. seiner Teilräume, wie sie insbesondere im Raumordnungsgesetz und in den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des jeweiligen Regionalplans verbindlich ausgeformt und festgelegt sind. Das Ergebnis der landesplanerischen Überprüfung stellt fest, ob die Planung mit ihren Auswirkungen diesen Zielen und Grundsätzen entspricht und somit raumverträglich ist oder nicht, bzw. mit Hilfe welcher Maßgaben sie raumverträglich verwirklicht werden kann.

Im Raumordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung öffentlicher und privater Planungsträger sowie in aller Regel die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Entscheidend ist jedoch, dass im Raumordnungsverfahren öffentliche Belange abgewogen werden. Private Interessen und technische Detailprobleme werden erst im nachfolgenden Verwaltungsverfahren z.B. dem Planfeststellungsverfahren bearbeitet.

Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird als landesplanerische Beurteilung bezeichnet.

Landesplanerischen Beurteilungen kommen für sich alleine keine unmittelbaren Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit der betreffenden Planung zu. Ihr Ergebnis ist jedoch in den nachfolgenden Verwaltungsverfahren (Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen etc.) zu berücksichtigen.

Wichtigste Zielsetzung ist es, Fehlplanungen zu vermeiden, frühzeitig Konflikte aufzuzeigen und zu einer Koordinierung unterschiedlicher Planungen beizutragen.
 

Raumordnungsverfahren B 26n (einschließlich landesplanerische Beurteilung vom 15.12.2011)


Regierung von Unterfranken - PM vom 16.12.2011

   
   
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