Raumordnungsverfahren zum geplanten Neubau der B 26n
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- Hauptkategorie: Vereine, Verbände und Gruppen in Eisingen
- Kategorie: Bürger und Kommunen gegen die Westumgehung (B 26n)
- Veröffentlicht am Donnerstag, 12. Mai 2011 20:28
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Regierung von Unterfranken schließt Beteiligungsverfahren ab - geplantes Bürgergespräch im Juli in Karlstadt
Würzburg – Auf erwartungsgemäß große Resonanz stieß das Beteiligungsverfahren, das die Regierung von Unterfranken zu Beginn des Raumordnungsverfahrens für den geplanten Neubau der „B 26n“ durchgeführt hat. Gelegenheit zur Stellungnahme hatten die in ihrem fachlichen und räumlichen Aufgabenbereich berührten öffentlichen Stellen, rund 60 Kommunen, die nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine und Wirtschafts- und Sozialverbände, aber auch die Öffentlichkeit, die die Unterlagen in den Gemeinden und auf der Internetseite der Regierung einsehen konnte.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gingen über 1.500 Einzelstellungnahmen – darunter eine große Zahl an Mustereinwendungsschreiben und inhaltsgleichen Schreiben – sowie Unterschriftensammlungen ein. Eine Bündelung der kritischen Einwendungen erfolgte in der Stellungnahme der Bürgerinitiative gegen die B 26n mit 14.000 Unterschriften. Darüber hinaus hat die Internationale Gabriele-Stiftung über 90.000 Unterschriften aus 115 Ländern gegen das Projekt vorgelegt. Unterstützt wird das geplante Vorhaben von den Bürgerinitiativen „Pro B 26n – Für unsere Zukunft jetzt“ sowie der Interessengemeinschaft „IG B26 neu und jetzt“.
Von Seiten der öffentlichen Stellen, der Kommunen, der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine und der Wirtschafts- und Sozialverbände wurden insgesamt 128 Stellungnahmen abgegeben. Davon äußerten sich 12 ohne Einschränkungen zustimmend zu dem Projekt und 31 generell dagegen. Weitere 48 Stellungnahmen fordern Modifikationen an der Planung. 37 Beteiligte haben keine Einwendungen geäußert.
Die von der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen und Bedenken entsprechen weitgehend den in den kommunalen und fachlichen Stellungnahmen enthaltenen Argumenten. Vielfach bringen sie jedoch private Betroffenheiten vor, die allerdings erst Gegenstand eines eventuell folgenden Planfeststellungsverfahrens wären. Inhaltlich setzen sich die Stellungnahmen zum Teil sehr gründlich mit den möglichen Auswirkungen des Vorhabens auseinander.
Zustimmende Äußerungen betreffen vor allem die verkehrlichen und raumerschließenden Wirkungen des Straßenbauvorhabens. Wichtigste Pro-Argumente sind die Entlastung der hoch belasteten Ortsdurchfahrten im Werntal und die bessere Anbindung des Landkreises Main-Spessart an das Autobahnnetz. Zur Erreichung dieser Ziele wird jedoch vielfach die Erforderlichkeit einer zweibahnig-vierstreifigen Bundesstraße nicht gesehen. Deutlich und einhellig abgelehnt wird ein vierspuriger Bau der Straße in den derzeit geplanten, zeitlich versetzten Bauabschnitten. Das Spektrum der Stellungnahmen reicht von der Forderung nach einem sofortigen durchgängigen vierstreifigen Ausbau über die Forderung nach einem auf 2 Streifen reduzierten Ausbaustandard, bis hin zu einer Reduzierung der Gesamtmaßnahme auf den Ausbauabschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Schweinfurt-Werneck und Karlstadt-Ost in einbahnig-zweistreifiger Ausführung.
Die am meisten genannten Gründe für eine Ablehnung der B 26 n sind befürchtete Beeinträchtigungen geschützter Lebensräume der Tier- und Pflanzenwelt sowie von Naherholungs- und Wohnbereichen durch die Inanspruchnahme, Zerschneidung sowie Lärm- und Schadstoffbelastung einer bisher wenig belasteten Landschaft. Bedenken beziehen sich auch auf die Belange der Land- und Forstwirtschaft und des Schutzgutes Wasser. Vielfach wird angemahnt, die vorhandenen Autobahnen A 3 und A 7 würden ausreichen, um den überregionalen Durchgangsverkehr zu bewältigen; die B 26 n ziehe insofern lediglich zusätzlichen Verkehr in ein bisher undurchschnittenes und verkehrsärmeres Gebiet.
Die Regierung als höhere Landesplanungsbehörde wird nun die Stellungnahmen der Verfahrensbeteiligten, die Anregungen und Bedenken aus der Öffentlichkeit sowie die vorgelegten ergänzenden Gutachten themenbezogen erfassen und diese – soweit es für die Bewertung und Abwägung erforderlich ist – dem Projektträger zur Erwiderung zuleiten.
Die Regierung von Unterfranken beabsichtigt aufgrund des großen öffentlichen Interesses an dem Vorhaben ein Bürgergespräch zu veranstalten, das voraussichtlich im Juli in Karlstadt stattfinden soll (hierzu ergeht noch gesonderte Pressemitteilung). Bei diesem Gespräch erhalten die Vertreter der Bürgerinitiativen und der Verfahrensbeteiligten nochmals Gelegenheit, die jeweiligen Standpunkte zu diskutieren, um auf diese Weise bestmöglich zur gegenseitigen Information und zur Verfahrenstransparenz beizutragen.
Grundsätzliches zur Raumordnung und Landesplanung
Im Bereich der Raumordnung haben die Regierungen die Aufgabe, "raumbedeutsame" Planungen, d.h. Planungen, die für die nachhaltige Entwicklung und die Zukunft eines Raumes von Bedeutung sein können (z.B. Planungen für Autobahnen, Bahnlinien, Strom- und Gasleitungen, Einzelhandelsgroßprojekte, Abbau von Bodenschätzen oder Freizeitprojekte) auf ihre Raumverträglichkeit hin zu überprüfen. Wichtigstes Instrument hierfür ist das Raumordnungsverfahren, in dem vor allem die Auswirkungen dieser Planungen auf alle raumordnerisch wichtigen Aspekte wie z.B. Wasser, Natur und Landschaft, Verkehr, Wirtschaft, Immissionsschutz, Siedlungsentwicklung usw. untersucht und bewertet werden.
Die Bewertung der Auswirkungen orientiert sich an den Leitbildern zur Entwicklung Deutschlands und Bayerns bzw. seiner Teilräume, wie sie insbesondere im Raumordnungsgesetz und in den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsprogramms Bayern und des jeweiligen Regionalplans verbindlich ausgeformt und festgelegt sind. Das Ergebnis der landesplanerischen Überprüfung stellt fest, ob die Planung mit ihren Auswirkungen diesen Zielen und Grundsätzen entspricht und somit raumverträglich ist oder nicht bzw. mit Hilfe welcher Maßgaben sie raumverträglich verwirklicht werden kann.
Im Raumordnungsverfahren erfolgt eine Beteiligung öffentlicher und privater Planungsträger sowie in aller Regel die Einbeziehung der Öffentlichkeit. Entscheidend ist jedoch, dass im Raumordnungsverfahren öffentliche Belange abgewogen werden. Private Interessen und technische Detailprobleme werden erst im nachfolgenden Verwaltungsverfahren z.B. dem Planfeststellungsverfahren bearbeitet.
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens wird als landesplanerische Beurteilung bezeichnet.
Landesplanerischen Beurteilungen kommen für sich alleine keine unmittelbare Rechtswirkung im Hinblick auf die Zulässigkeit der betreffenden Planung zu. Ihr Ergebnis ist jedoch in den nachfolgenden Verwaltungsverfahren (Planfeststellungsverfahren, Baugenehmigungen etc.) zu berücksichtigen.
Wichtigste Zielsetzung ist es, Fehlplanungen zu vermeiden, frühzeitig Konflikte aufzuzeigen und zu einer Koordinierung unterschiedlicher Planungen beizutragen.
Regierung von Unterfranken - PM vom 12.05.2011
















