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Terminvorschau - Lokale Events


Do. 09. Februar
Bioabfall

Fr. 10. Februar
Papier

Fr. 10. Februar
Jahreshauptversammlung des TSV-Eisingen

So. 12. Februar
Kinderprunksitzung der "Schneegänz"

Mo. 13. Februar
DSD

Di. 14. Februar
Valentinstag

Mi. 15. Februar
Faschingsfeier der Krabbelstube Eisingen

 

Anmerkung:

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Mehrtägige Events werden in der Terminvorschau nur an einem Tag angezeigt und zwar am ersten Tag des Events und anschließend jeweils an dem darauf folgenden aktuellen Tag.

 

   

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Lokale und regionale Nachrichten

Informationen für Kamin- und Kachelofenbetreiber

Durch die Neuerungen der BundesImmissionsSchutzVerordnung (1. BImSchV vom 22.03.2010) ergeben sich für alle Betreiber von kleinen und mittleren Feuerungsanlagen in Haushalten, dazu zählen Kamin- und Kachelöfen, besondere Sorgfaltspflichten. So sind bei diesen Feuerstätten bestimmte Grenzwerte bei den Abgasen einzuhalten. Ihr Kaminkehrer wird sie dazu in Zukunft beraten. Er muss Ihren Brennstoff und die Feuerstätte prüfen und falls Grenzwerte nicht eingehalten werden, darf er die Feuerstätte nicht zulassen.

 

BMU-Pressedienst Nr. 040/10 - Berlin, 19.03.2010

Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Umweltbundesamt (UBA)

  • Kleinfeuerungsanlagenverordnung tritt am 22. März 2010 in Kraft
  • Verordnung schafft Voraussetzungen für eine nachhaltige Staubreduzierung

Für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe gelten
ab dem 22. März 2010 neue Umweltauflagen. Holz ist als regenerative Energiequelle aus
Klimaschutzgründen ein sinnvoller Brennstoff zur Wärmeerzeugung. Die Verfeuerung von Holz
in Kleinfeuerungsanlagen in Räumen setzt jedoch verschiedene Luftschadstoffe wie Feinstaub
frei und führt zu Geruchsbelästigungen – und dies in zunehmendem Maße. "Mit den neuen
Grenzwerten werden Luftschadstoffe an der Quelle reduziert. Sie sorgen für eine bessere Luft,
Gesundheit und mehr Lebensqualität. Damit ist ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige
Umweltpolitik gelegt", sagte Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen. Mit der Novelle der 1.
Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) werden die Vorgaben für Öfen und
Heizungen, in denen feste Brennstoffe wie beispielsweise Holz verfeuert werden, an die
technischen Weiterentwicklungen bei der Verringerung der Schadstoffemissionen angepasst.
"Die Novelle der Kleinfeuerungsanlagenverordnung löst die mittlerweile seit 1988 geltenden,
völlig veralteten technischen Vorgaben für Öfen und Holzheizungen ab und fordert den aktuellen
Stand der Technik", so Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes.

Die Regelungen im Einzelnen:
Die 1. BImSchV sieht anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub vor. Diese können von
neuen Feuerungsanlagen, die üblicherweise im häuslichen Bereich eingesetzt werden, wie
Heizungen, Kaminöfen oder Kachelofeneinsätzen ohne Staubfilter erreicht werden. Die
Festlegung von fortschrittlichen Emissionsgrenzwerten für Kohlenmonoxid führt zum Einsatz
verbesserter Verbrennungstechniken, die im Ergebnis zudem die Geruchsbelästigungen in der
jeweiligen Nachbarschaft reduzieren.
Auch für bestehende Anlagen werden Grenzwerte festgelegt. Sofern für diese Anlagen mit Hilfe
einer Herstellerbescheinigung oder durch eine Vor-Ort-Messung die Einhaltung der
Grenzwerte nachgewiesen werden kann, ist ein zeitlich unbegrenzter Betrieb möglich. Erst
wenn dies nicht möglich ist, kommt zwischen den Jahren 2014 und 2024 ein
Sanierungsprogramm zum Tragen. Das Sanierungsprogramm sieht die Nachrüstung oder den
Austausch gegen emissionsarme Anlagen vor.
So genannte Grundöfen, Kochherde, Backöfen, Badeöfen, offene Kamine sowie Öfen, die vor dem
Jahr 1950 errichtet wurden, sind sogar gänzlich vom Sanierungsprogramm ausgenommen.
Ebenfalls ausgenommen sind Öfen, die nicht als Zusatzheizungen, sondern als einzige Öfen zur
Beheizung von Wohnungen oder Häusern eingesetzt werden.
Nicht immer ist die Anlage Schuld, wenn der Schornstein qualmt. Vielen Betreibern fehlen das
Wissen und die Erfahrung im Umgang mit den Feuerungsanlagen. Aus diesem Grund sieht
die 1. BImSchV eine Beratung für die Betreiber zum richtigen Umgang mit der Anlage und den
einzusetzenden Festbrennstoffen vor. Außerdem wird der Brennstoff Holz künftig regelmäßig
hinsichtlich Qualität im Zusammenhang mit anderen Überwachungsaufgaben überprüft.
Eine deutliche Kostenentlastung bringt die Novelle Betreibern von Öl- und Gasheizungen: Die
Intervalle der regelmäßigen Überwachungen werden verlängert. Die bisher jährliche Überwachung soll
auf einen dreijährlichen beziehungsweise zweijährlichen Turnus umgestellt werden. Damit wird
dem technischen Fortschritt bei Öl- und Gasheizungen Rechnung getragen, die heute
wesentlich zuverlässiger arbeiten als noch vor 20 Jahren.


© Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

   

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