Skiurlaub im Ausland - auch an den Versicherungsschutz denken!
- Details
- Kategorie: Sport und Freizeit
- Veröffentlicht am Freitag, 17. Dezember 2010 13:02
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Wer sich auf sonnige Pisten oder Loipen freut, denkt erst einmal nicht darüber nach, dass ein Skiunfall passieren könnte. Selbst wer beispielsweise einen Helm trägt und auch sonst vorausschauend und umsichtig unterwegs ist, ist keinesfalls immer vor Unfällen oder Verletzungen gefeit. Deshalb gehört beim Skiurlaub in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz die Europäische Krankenversicherungskarte immer mit ins Gepäck.
„In einigen Ländern kann aber die Bergrettung oder der Krankentransport eines Verletzten sehr teuer werden“, warnt Horst Keller, Direktor der AOK in Würzburg. Auch wenn zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Urlaubsland ein Sozialversicherungsabkommen besteht, können Eigenbeteiligungen in erheblicher Höhe anfallen. Grund: In einigen Staaten ist aufgrund der dortigen Gesetzgebung eine Kostenübernahme durch die deutsche Krankenkasse grundsätzlich ausgeschlossen.
„Geht es im Skiurlaub über die Grenze, ist daher eine private Auslandsreisekrankenversicherung zu empfehlen,“ so Keller. Das gelte erst recht für die neuen Trend-Ziele der Wintersportler, USA und Kanada, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht. Außerdem ist zu beachten, dass die gesetzlichen Krankenkassen einen Rücktrans-port aus dem Ausland grundsätzlich nicht bezahlen dürfen.
AOK-Direktion Würzburg - PM vom 10.12.2010
















