Landwirtschaftliche Bodenschätzungsergebnisse

Details

Überprüfung und Nachschätzung

Die landwirtschaftlichen Bodenschätzungsergebnisse in der Gemarkung Eisingen werden auf Grund der durchgeführten Flurbereinigungsneuordnung (Gebietseinschluss beim Verfahren Waldbüttelbrunn 2), voraussichtlich ab dem 04.10.2011 überprüft und nachgeschätzt. Ferner werden die außerhalb des Verfahrensgebietes im Rahmen eines Feldvergleichs festgestellten nachhaltigen Veränderungen mit einbezogen.

Grundlage ist § 11 des Gesetz zur Schätzung des landwirtschafltichen Kulturbodens.
Hierzu werden vom Schätzungsausschuss auf den Grundstücken Bodenproben gezogen. Nach § 15 BodSchätzG sind die Eigentümer und Nutzungsberechtigten der Grundstücke verpflichtet, den mit den örtlichen Arbeiten zur Durchführung dieses Gesetzes Beauftragten jederzeit das Betreten der Grundstücke zu gestatten und die von ihnen für die Zwecke der Bodenschätzung als notwendig erachteten Maßnahmen, z.B. Aufgrabungen, zuzulassen. Für nicht vorsätzlich verursachte Schäden besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.


Finanzamt Würzburg

   
   
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