Breitbandausbau: 100.000 Euro pro Gemeinde

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Doppeltes Fördergeld für den Breitbandausbau: Die Europäische Kommission hat die neuen Förderbedingungen für den Breitbandausbau (z.B. DSL) in Bayern genehmigt. Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil: „Ab heute können wir Investitionen von Gemeinden in den Breitbandausbau mit einem Höchstbetrag von 100.000 Euro fördern. Das ist doppelt so viel wie bisher.

Genehmigt wurde auch der neue Fördersatz von 70 Prozent. Damit ermöglichen wir auch den finanzschwächeren Kommunen, das schnelle Internet auszubauen.“ Mit den neuen Förderbedingungen werde der Zugang zum Breitbandinternet gerade für Menschen in den ländlichen Gebieten noch stärker vorangetrieben. „Nun ist es an den Kommunen, das Angebot zu nutzen. Je schneller sie aktiv werden, desto schneller werden die weißen Flecken auf der bayerischen Breitbandlandkarte verschwinden“, so Zeil.

Die EU hat auch eine Vereinfachung des Förderverfahrens genehmigt. Bisher mussten Gemeinden Breitbandinvestitionen von mehr als 200.000 Euro bei der EU-Kommission einzeln zur Genehmigung vorlegen. Nun ist in Bayern der Ausbau bis 500.000 Euro im Rahmen des bayerischen Förderprogramms genehmigungsfrei. Die beiden Verfahrensschritte Markterkundung und Auswahl wurden zu einem Verfahrensschritt zusammengelegt und können künftig parallel laufen. Zeil: „Wir haben die wesentlichen Investitionshemmnisse für Bayern in kurzer Zeit abgebaut, während der Bund Monate darüber diskutiert und erst jetzt die Anpassung des Förderrahmens bei der Kommission beantragt.“

Zeil weist darauf hin, dass die Breitbandförderung weiterhin technologie- und anbieterneutral ausgestaltet ist. Diese Punkte sind für die Kommission nicht verhandelbar. Daher wird auch künftig die technische Lösung gefördert, die den Bedarf am wirtschaftlichsten erfüllt.

Über das Bayerische Breitbandförderprogramm erhalten Gemeinden im Freistaat Zuschüsse für den Ausbau von Breitbandnetzen und für Planungen und Machbarkeitsstudien. Das Programm ist mit rund 38 Millionen Euro ausgestattet. Förderfähig sind Übertragungsgeschwindigkeiten von mindestens einem Megabit pro Sekunde. Anträge können bei den Bezirksregierungen gestellt werden. Nähe Informationen können unter www.breitband.bayern.de abgerufen werden.


Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - PM vom 26.05.2009

   

   
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