Verbesserung der Breitbandversorgung in Eisingen
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- Hauptkategorie: Verwaltung und Politik
- Kategorie: Rathaus Eisingen
- Erstellt am Dienstag, 19. April 2011 15:45
- Geschrieben von Hans Kohl
Paralleles Markterkundungsverfahren und Auswahlverfahren
nach Nr. 6.4.1 der Bayerischen Breitbandrichtlinie
1. Zieldefinition
a) Die Gemeinde Eisingen führt ein Markterkundungsverfahren nach Nummer 6.1, dritter Absatz der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch, zuletzt geändert durch die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.12.2010.
Mit dem Markterkundungsverfahren soll ein Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze identifiziert werden, der sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sieht, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im definierten Bedarfsgebiet anzubieten.
b) Zeitgleich führt die Gemeinde Eisingen ein Auswahlverfahren nach Nummer 6.4 der “Richtlinie zur Förderung der Breitbanderschließung in ländlichen Gebieten (Breitbandrichtlinie)“ in der Fassung vom 26. Mai 2009 durch, zuletzt geändert durch die Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie und für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.12.2010.
Das Auswahlverfahren dient der Identifizierung eines Netzbetreibers, der mit öffentlichem Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines leitungs- oder funkbasierten Breitbandnetzes im definierten Bedarfsgebiet realisieren kann. Es unterliegt den Grundsätzen der Anbieter- und Technologieneutralität.
Ein öffentlicher Zuschuss wird nur gewährt, wenn das Markterkundungsverfahren ergebnislos verlaufen ist
Die Gemeinde Eisingen (3.600 Einwohner, Landkreis Würzburg) ist im gesamten Ortsbereich für den Bereich der Gewerbetreibenden, Freiberufler, öffentliche Einrichtungen und Landwirte mit Breitband unterversorgt. Besonders betroffen ist das Gewerbegebiet „Landwehr“ am östlichen Ortseingang von Eisingen. Dort haben sich in den letzten Jahren viele moderne Betriebe angesiedelt, die für ihren geschäftlichen Bereich schnelle und leistungsfähige Internetverbindungen benötigen. Bei einigen Gewerbetrieben hängt sogar der Geschäftserfolg und die Überlebensfähigkeit davon ab.
Die Gemeinde Eisingen hat eine Ist- und Bedarfsanalyse nach Nummer 6.1 der Breitbandrichtlinie durchgeführt, aus der sich die konkrete Unterversorgung im Gemeindegebiet ergibt. Das Ergebnis kann nachfolgend als PDF-Datei heruntergeladen oder schriftlich beim Breitbandpaten, Herrn Hans Kohl, in der Gemeindeverwaltung Eisingen angefordert werden.
Kartengrundlage/Luftbild/Geobasisdaten: © 2011 Bayerisches Landesvermessungsamt München
3. Zieldefinition
Ziel des Markterkundungsverfahrens und des Auswahlverfahrens ist die Ermittlung eines Betreibers, der eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung für Unternehmen, Freiberufler und Landwirte und öffentliche Einrichtungen im Gemeindegebiet“ zu angemessenen Endkundenpreisen sicher stellt.
Bedarfsgerecht ist eine Versorgung mit einer mittleren effektiven Datenrate für mindestens 10 Mbit/sec im Download und von mindestens 1 Mbit/sec im Upload. In mindestens 90 % der Zeit sollte den Nutzern mehr als 10 Mbit/sec im Download zur Verfügung stehen.
Die Inbetriebnahme soll bis spätestens 6 Monate nach Auftragserteilung erfolgen.
4. Anforderungen
Der Anbieter hat eine technische und im Falle eines öffentlichen Zuschussbedarfs auch eine finanzielle Offerte abzugeben. Dazu gehört ein konkretes technisches Konzept für einen Breitbandinfrastrukturausbau für den gesamten Ortsbereich.
Ist ein Zuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit nötig, so ist dieser Zuschussbedarf plausibel zu begründen. Hierzu sind die zur Projektumsetzung notwendigen Erschließungsmaßnahmen und deren Kosten darzustellen. Es gilt Nummer 6.4.3 der Breitbandrichtlinie.
Die Offerte muss folgende Inhalte aufweisen:
- Vorstellung des Netzbetreibers
- Referenzen
- Technisches Konzept zur Realisierung der Breitbandinfrastruktur
- Mittlere reale Datenrate im Download und im Upload
- Endkundenpreise, inklusive Bereitstellungsgebühr und Kosten für Endkundengeräte
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Endkundenverträge
- Zeitliche Verfügbarkeit einer Mindestübertragungsgeschwindigkeit von 10 Mbit/sec
- Zuschussbedarf zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit (nur im Auswahlverfahren)
- Versorgungs- und Erschließungsgrad (auch graphische Darstellung)
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme
5. Besonderheiten im Auswahlverfahren
a) Bewertungskriterien
- Zuschussbedarf
Die relative Gewichtung der Bewertungskriterien ist bereits in der Ausschreibung anzugeben. Dem Kriterium „Zuschussbedarf“ wird dabei mit 50 % das höchste Gewicht beigemessen.
Die weiteren Bewertungskriterien werden wie folgt gewichtet:
- Höhe der Endkundenpreis: 10 %
- Erschließungsgrad: 15 %
- Technisches Konzept (prozentuale Verfügbarkeit, mittlere effektive Datenraten etc.): 10 %
- Zeitpunkt der Inbetriebnahme: 15 %
Der Erschließungsgrad, die Höhe der Endkundenpreise und der Zuschussbedarf werden vorrangig berücksichtigt
b) Offener Netzzugang auf Vorleistungsebene
Anderen Netz- und Dienstebetreibern muss ein offener, diskriminierungsfreier Netzzugang auf Vorleistungsebene gewährt werden.
c) Netzbetrieb
Der Netzbetrieb ist für mindestens 7 Jahre aufrecht zu erhalten.
6. Sonstiges
Wird für den Betrieb der Breitbandinfrastruktur eine Lizenz benötigt, ist diese vorzulegen. Vorzulegen ist auch eine etwaige Registrierung des Netzbetreibers bei der Bundesnetzagentur und eine Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
7. Fristen
Offerten für das Markterkundungsverfahren müssen spätestens am 25.05.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Eisingen eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
Offerten für das Auswahlverfahren müssen spätestens am 10.06.2011 beim Breitbandpaten der Gemeinde Eisingen eingegangen sein (siehe Ziffer 8).
8. Ansprechpartner
Ansprechpartner ist der gemeindliche Breitbandpate Herr Hans Kohl, Gemeinde Eisingen, Vorderer Kirchbergweg 4, 97249 Eisingen.
Breitbandförderung startet wieder durch
MÜNCHEN - Die Zahl der Förderbescheide für Breitband-Investitionen hat die Grenze von 700 überschritten. „Der Breitbandausbau geht zügig weiter, weil unser bayerisches Förderkonzept stimmt. Nach der Bewilligungspause hat die Breitbandförderung durch die Anfang April bereit gestellten neuen Haushaltsmittel sofort wieder den alten Schwung gewonnen“, kommentiert Bayerns Wirtschaftsminister Martin Zeil die neueste Förderentwicklung.
Zeil betont, dass bereits über 200 geförderte Projekte in Betrieb genommen wurden. Das Bayerische Breitbandprogramm erweise sich damit als hocheffizientes Instrument zum Ausbau der digitalen Versorgung in der Fläche. „Mit der Bayerischen Breitbandförderung schließen wir Schritt für Schritt die bestehenden Lücken. Viele der bisher bewilligten Projekte befinden sich in strukturschwachen Regionen. Die Breitbandförderung hält den ländlichen Raum für Haushalte und Unternehmen attraktiv, weil sie den Menschen einen Anschluss ans World Wide Web verschafft. Auch damit stärken wir strukturschwache Gebiete und stabilisieren die demografische Balance zwischen Stadt und Land, die Bayern so erfolgreich gemacht hat.“ Die Bayerische Breitbandrichtlinie wurde bis Ende 2011 verlängert und mit neuen Mitteln in Höhe von 45 Millionen Euro ausgestattet, so dass die Ausbaudynamik auch in diesem Jahr fortgesetzt werden könne, bekräftigt Zeil.
Laut Zeil wurden bisher in 704 Gemeinden Breitbandinvestitionen bewilligt. Für weitere rund 600 Gemeinden hat der Freistaat Planungen und Machbarkeitsstudien finanziell gefördert. Fast zwei Drittel der Bayerischen Gemeinden haben sich damit am Förderprogramm beteiligt. Hinzu kommt der engagierte Ausbau der Bereitbandversorgung über LTE (Long Term Evolution). Zeil dankte den Bürgermeistern und Breitbandpaten für das Engagement vor Ort, das diese Erfolge erst ermöglicht hat. Den Bezirksregierungen dankte er für ihre professionelle und schnelle Arbeit bei der anspruchsvollen Förderabwicklung.
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie - PM vom 13.05.2011
















