• Increase font size
  • Default font size
  • Decrease font size


Wissenswertes zur Nachbarschaftshilfe

E-Mail Drucken

Logo - NachbarschaftshilfeStart: Dienstag, 15. April 2008

Ansprechpartner und Organisator:

Jörg Ruppersberg
Wiesengrundweg 29a
97249 Eisingen
Tel. (0 93 06) 86 48


Die Nachbarschaftshilfe ist für folgende Hilfearten gedacht:

  • Alte, kranke oder behinderte Menschen zuhause besuchen.
  • Gelegentliche Besorgungen übernehmen.
  • Begleitung oder Fahrdienste bei Einkäufen, Ausflügen, Freizeitaktivitäten, Arztbesuchen, Besuch von Gottesdiensten usw.
  • Alte Menschen in Krankenhäusern und Altenheimen besuchen.
  • Pflegende Angehörige entlasten.
  • Kinder betreuen.
  • Kleine handwerkliche Hilfen (z.B. Glühbirne wechseln, Vorhänge abnehmen, etc.).

.
Bitte beachten Sie:

  • Die Nachbarschaftshilfe wird rein ehrenamtlich und uneigennützig geleistet.
  • Die Hilfe ist kostenlos für jedermann und nicht konfessionsgebunden.
  • Pflegerische Leistungen, für die beispielsweise die Sozialstationen zuständig sind, können von der Nachbarschaftshilfe nicht übernommen werden.

.
Hinweise zu Notdiensten:

Die Apothekenbereitschaft können Sie über die Website
» www.apotheken.de abrufen. Riemenschneider-Apotheke in Eisingen

Sofern der behandelnde Arzt/Hausarzt nachts sowie an Wochenenden und Feiertagen nicht erreichbar ist, ist unter Tel. (0 18 05) 19 12 12 zu erfahren, welcher Arzt in der Region Bereitschaftsdienst hat.

In lebensbedrohlichen Fällen ist weiterhin die Rettungsleitstelle unter Tel. 1 92 22 (aus dem Festnetz ohne Vorwahl) erreichbar.

Giftnotruf: Nürnberg, Tel. (09 11) 3 98 24 51.

.
Lebensmittelsicherheit: Warnungen und Informationen der Öffentlichkeit - Schutz der Verbraucher

Der Freistaat Bayern publiziert auf seiner Internetseite “Lebensmittelsicherheit” öffentliche Warnungen und Informationen i.S.d. § 40 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dort finden Sie auch Informationen, die durch die Hersteller selbst ergangen sind. Erfasst werden einschlägige Informationen über Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, kosmetische Mittel und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die in Bayern auf dem Markt sind und möglicherweise bereits an Endverbraucher abgegeben wurden.

» www.lgl.bayern.de/lebensmittel/rueckrufe/anzeige.php

Quelle: Pressestelle LGL - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

 

 

© 2001-2010 EISINGEN ONLINE - Alle Rechte vorbehalten