Ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern

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Eine alternative Wohnform für Senioren

Neben der Betreuung zuhause oder stationär in einer Einrichtung, gibt es seit 2008 für ältere Menschen eine attraktive Alternative in Form der „ambulant betreuten Wohngemeinschaften“. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung mitteilt, gab es in Bayern im Dezember 2010 insgesamt 97 dieser Wohngemeinschaften. Dort standen 823 Plätze in 754 Zimmern zur Verfügung. 718 Menschen nutzten dieses neue Angebot.

Mit Inkrafttreten der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz für das Heimrecht auf die Länder über. Somit obliegt es jedem Bundesland selbst, die Rahmenbedingungen zur Sicherung und Stärkung der Lebensqualität älterer Menschen und von Menschen mit Behinderung aktiv zu gestalten. In Bayern wurde dies mit der Verabschiedung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG) zum 01.08.2008 getan. Die Einbeziehung neuer Wohnformen in den Gesetzesentwurf markiert einen klaren Paradigmenwechsel im Verhältnis zum Bundesheimgesetz.

Eine dieser neuen Wohnformen sind die ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Sie sind als alternative Wohnform zwischen einem Leben mit Betreuung und Pflege in der angestammten Wohnung und einem Leben in einer stationären Einrichtung einzuordnen. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung dazu mitteilt, gab es im Dezember 2010 in Bayern 97 ambulant betreute Wohngemeinschaften mit 823 Plätzen in 754 Zimmern. 718 Menschen lebten in diesen Wohngemeinschaften, was einer Auslastung von rund 87 Prozent entsprach.

Verglichen mit den insgesamt 107.507 Personen, die zum 15.12.2009 in einer stationären Pflegeeinrichtung betreut wurden, und den insgesamt 73.286 Personen, welche Leistungen eines ambulantes Pflegedienstes in Anspruch nahmen, handelt es sich bei den Personen in ambulanten Wohngemeinschaften um einen eher kleinen Kreis. Angesichts des noch relativ „jungen“ Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes ist dies jedoch nicht verwunderlich.


Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung - PM vom 03.02.2011

   
   
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