Stiftungen in Bayern
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- Kategorie: Gesundheit und Soziales
- Veröffentlicht am Montag, 23. Februar 2009 09:43
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Innenminister Joachim Herrmann hat eine positive Bilanz der Stiftungsneugründungen für 2008 gezogen. Die Gesamtzahl der in Bayern staatlich anerkannten rechtsfähigen Stiftungen ist auf 3133 gewachsen. Mit 169 neuen Stiftungen (darunter 11 kirchlichen Stiftungen) lag das Jahr 2008 nach dem Rekordjahr 2007 (222) und dem Jahr 2005 (170) an dritter Stelle in der Gesamtstatistik seit 1945.
Fast alle der in Bayern registrierten Stiftungen verfolgen gemeinnützige Zwecke und erfüllen insbesondere soziale, kulturelle und wissenschaftliche Aufgaben.Seit dem Jahr 2000 liegen die Zahlen der neu errichteten Stiftungen konstant zwischen 138 und 170. Im Jahr 2007 gab es mit 222 neuen Stiftungen einen außergewöhnlichen Anstieg, der wohl in erster Linie auf das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements vom 10. Oktober 2007, mit dem der Bundesgesetzgeber die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter nochmals erheblich verbessert hat, zurückzuführen war.
Seit dem Jahr 2000 wurden 1328 und damit über 40 Prozent aller heute bestehenden rechtsfähigen, nichtkirchlichen Stiftungen mit Sitz in Bayern staatlich anerkannt. Die Gesamtzahl der Ende 2008 hier registrierten Stiftungen liegt nunmehr bereits deutlich über 3000 (3133). Davon stehen 3027 (knapp 97 Prozent) unter staatlicher Aufsicht; sie verfolgen öffentliche, also gemeinnützige Zwecke. Bei den restlichen 106 Stiftungen handelt es sich um Familienstiftungen, die rein private Zwecke verfolgen und nicht staatlich beaufsichtigt werden. Zusätzlich gibt es in Bayern einige tausend kirchliche Stiftungen unter kirchlicher Aufsicht, die ebenfalls gemeinnützig sind.
Herrmann wies daraufhin, dass Bayern zu den führenden Stiftungsstandorten in Deutschland gehört. Auch der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat Bayern 2008/2009 mit seiner Ausstellungsreihe STIFTERLAND BAYERN zu einem Schwerpunkt seiner Aktivitäten gemacht.
Stiftungen sind nach Ansicht von Innenminister Herrmann wichtige Impulsgeber und Projektträger für viele Aufgaben unseres Gemeinwesens und Ausdruck einer starken Zivilgesellschaft. Insbesondere die wachsende Zahl von Bürgerstiftungen zeigte das gesellschaftliche und soziale Engagement einer Vielzahl von Bürgern, Unternehmen und Institutionen für die örtliche Gemeinschaft.
Wer in Bayern eine gemeinnützige Stiftung errichten will, kann sich bei den Regierungen in allen Fragen des Stiftungsrechts kompetent und kostenlos beraten lassen. Steuerliche Auskünfte dazu erteilen die zuständigen Finanzämter. Ausführliche Informationen enthält ein Merkblatt mit Muster für ein Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung, das bei den Regierungen bezogen oder auf der Internetseite des Staatsministeriums des Innern unter www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen/ abgerufen werden kann.
Ein stets aktuelles Verzeichnis aller rechtsfähigen Stiftungen mit Sitz in Bayern, mit Ausnahme kirchlicher Stiftungen, steht im Internet unter www.stiftungen.bayern.de zur Verfügung.
Bayerisches Staatsministerium des Innern - PM vom 22.02.2009
















