Zeitumstellung in Deutschland - Umschalttag
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- Zuletzt aktualisiert am Sonntag, 30. Oktober 2011 20:02
- Geschrieben von Redaktion Eisingen Online
Am Sonntag, den 25.03.2012 werden die Uhren um 02:00 Uhr auf 03:00 Uhr vorgestellt.
Das hat zur Folge, dass die Nacht 1 Stunde kürzer ist.
Winterzeit (MEZ)
30.10.2011 bis 25.03.2012
Sommerzeit (MESZ)
25.03.2012 bis 28.10.2012
Glossar
Normalzeit ist die offizielle Bezeichnung für die umgangssprachliche Winterzeit. In der mitteleuropäischen Zeitzone ist die Normalzeit die Mitteleuropäische Zeit (MEZ). Der Tag, an dem die Umstellung von der Normalzeit zur Sommerzeit erfolgt, heißt Umschalttag.
Die Sommerzeit ist die in den Sommermonaten um eine Stunde vorgestellte Uhrzeit unserer Zeitzone. In der mitteleuropäischen Zeitzone ist die Sommerzeit die Mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ). Der Tag, an dem die Umstellung von der Sommerzeit zur Normalzeit erfolgt, heißt Umschalttag.
Die Zeitumstellung ist in der Verordnung vom 12.07.2001 geregelt
veröffentlicht am 18.07.2001 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2001 Teil I Nr. 35:
Auf Grund des § 3 des Zeitgesetzes vom 25. Juli 1978 (BGBl. I S. 1110, 1262), der durch das Gesetz vom 13. September 1994 (BGBl. I S. 2322) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung:
§ 1
Ab dem Jahr 2002 wird die mitteleuropäische Sommerzeit (§ 1 Abs. 4 des Zeitgesetzes) auf unbestimmte Zeit eingeführt.
§ 2
(1) Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2 Uhr mitteleuropäischer Zeit. Im Zeitpunkt des Beginns der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.
(2) Die mitteleuropäische Sommerzeit endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit. Im Zeitpunkt des Endes der Sommerzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von 3 Uhr auf 2 Uhr zurückgestellt. Die Stunde von 2 Uhr bis 3 Uhr erscheint dabei zweimal. Die erste Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Sommerzeit) wird mit 2 A und die zweite Stunde (von 2 Uhr bis 3 Uhr mitteleuropäischer Zeit) mit 2 B bezeichnet.
§ 3
Das Bundesministerium des Innern gibt im Bundesanzeiger, beginnend mit dem Jahr 2002, für jeweils fünf aufeinander folgende Jahre Beginn und Ende der Sommerzeit bekannt.
§ 4
Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.
Berlin, den 12. Juli 2001
















