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Feiertage und Festtage

Buß- und Bettag

Mittwoch, 21. November 2012von Artur Schmitt (admin)

Im Jahr 1994 wurde beschlossen, den Buß- und Bettag als arbeitsfreien Tag mit Wirkung ab 1995 zu streichen, um die Mehrbelastung für die Arbeitgeber durch die Beiträge zur neu eingeführten Pflegeversicherung durch Mehrarbeit der Arbeitnehmer auszugleichen. Lediglich im Freistaat Sachsen besteht er bis heute als gesetzlicher Feiertag weiter, dafür bezahlen in Sachsen abhängig Beschäftigte (nicht jedoch deren Arbeitgeber) einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung als im restlichen Bundesgebiet.

Der Buß- und Bettag fällt auf den Mittwoch vor dem Totensonntag, dem letzten Sonntag des evangelischen Kirchenjahres.

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